Die Qualifikation des Rettungssanitäters ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter beschrieben:
Rettungssanitäter sind befähigt, „Notärzte sowie Rettungsassistenten und Notfallsanitäter bei der Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und bei der Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten zu unterstützen; bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Notarzt.“ Außerdem gewährleisten sie eine fachgerechte Betreuung beim qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gliedert sich in fünf Abschnitte:
(Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APORettSan))
- 240 Stunden theoretische Ausbildung an einer Rettungsdienstschule
- 80 Stunden klinische Ausbildung bestehend aus einem Praktikum in der Anästhesie sowie auf der Intensivstation oder in der Notaufnahme
- 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Abschlusslehrgang
- staatliche Prüfung