Die Qualifikation des Rettungssanitäters ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter beschrieben:

 

Rettungssanitäter sind befähigt, „Notärzte sowie Rettungsassistenten und Notfallsanitäter bei der Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und bei der Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten zu unterstützen; bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Notarzt.“ Außerdem gewährleisten sie eine fachgerechte Betreuung beim qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung.

 

 

 

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gliedert sich in fünf Abschnitte:

(Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APORettSan))

 

  • 240 Stunden theoretische Ausbildung an einer Rettungsdienstschule
  • 80 Stunden klinische Ausbildung bestehend aus einem Praktikum in der Anästhesie sowie auf der Intensivstation oder in der Notaufnahme
  • 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
  • 40 Stunden Abschlusslehrgang
  • staatliche Prüfung